GoBD 2019
Bereits Ende letzten Jahres wurde der Entwurf zur Neufassung der GoBD vorgelegt. Dieser Entwurf soll Erleichtungen für die Praxis schaffen.
Die wichtigsten Neuerungen sind:
- Das Fotografieren von Belegen durch mobile Endgeräte (Mobiles Scannen) wird dem stationären Scanvorgang gleichgestellt
- Zulässigkeit der bildlichen Erfassung durch mobile Endgeräte im Ausland
- Das Verbringen von Papierbelegen ins Ausland mit anschließender Digitalisierung ist zulässig
- Unter bestimmten Voraussetzung ist die Aufbewahrung einer Konvertierung ausreichend und es bedarf nicht weiter der Aufbewahrung der Ursprungsversion
- Cloud-Systeme werden explizit in den Anwendungsbereich der GoBD einbezogen
- Änderungen an einer Verfahrensdokumentation müssen historisch nachvollziehbar sein
Die Verabschiedung des Entwurfs ist abhängig davon, welche Änderungswünsche das Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorbringt.
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