GoBD

GoBD 2019

Bereits Ende letzten Jahres wurde der Entwurf zur Neufassung der GoBD vorgelegt. Dieser Entwurf soll Erleichtungen für die Praxis schaffen.

Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Das Fotografieren von Belegen durch mobile Endgeräte (Mobiles Scannen) wird dem stationären Scanvorgang gleichgestellt
  • Zulässigkeit der bildlichen Erfassung durch mobile Endgeräte im Ausland
  • Das Verbringen von Papierbelegen ins Ausland mit anschließender Digitalisierung ist zulässig
  • Unter bestimmten Voraussetzung ist die Aufbewahrung einer Konvertierung ausreichend und es bedarf nicht weiter der Aufbewahrung der Ursprungsversion
  • Cloud-Systeme werden explizit in den Anwendungsbereich der GoBD einbezogen
  • Änderungen an einer Verfahrensdokumentation müssen historisch nachvollziehbar sein

Die Verabschiedung des Entwurfs ist abhängig davon, welche Änderungswünsche das Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorbringt.

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