Jahressteuergesetz 2019 – Referententwurf

Mit Datum vom 8.05.2019 hat das Bundesministerium für Finanzen den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2019 (JStG 2019) veröffentlicht. Das „Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ enthält Regelungen zur weiteren steuerlichen Förderung der umweltfreundlichen Mobilität, Steuererleichterungen und sog. Quick Fixes (dringend notwendige Umsetzung von Regelungen im Mehrwertsteuersystem der EU in deutsches Recht).

Die folgenden Regelungen zur weiteren steuerlichen Förderung der umweltfreundlichen Mobilität sind im Referentenentwurf vorgesehen:

  • Einführung einer Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge,
  • Pauschalbesteuerung der Elektromobilität ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale bei Jobtickets,
  • Firmenwagenbesteuerung: Verlängerung der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei privater Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs und
  • Verlängerung der Steuerbefreiung für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.

Neben den Regelungen zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität, enthält das JStG 2019 die folgenden Steuererleichterungen:

  • Pauschbetrag für Berufskraftfahrer,
  • Erhöhung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen,
  • Einkommensteuerbefreiung von Sachleistungen im Rahmen alternativer Wohnformen (z. B. „Wohnen für Hilfe“),
  • Bewertungsabschlag bei Mitarbeiterwohnungen und
  • ermäßigten Umsatzsteuersatzes für E-Books.

Darüber hinaus werden im JStG 2019 Maßnahmen zur Gestaltungsbekämpfung und Sicherung des Steueraufkommens sowie zwingend notwendige Anpassungen an das EU-Recht und an die Rechtsprechung des EuGH getroffen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die sogenannten Quick Fixes (d. h. dringend umsetzungsbedürftige Maßnahmen im Mehrwertsteuersystem der EU) für die folgenden Bereiche:

  • Direktlieferung bei Lieferung in ein Konsignationslager,
  • Reihengeschäfte und
  • innergemeinschaftliche Lieferungen.

Außerdem enthält das JStG 2019 die Klarstellung von Zweifelsfragen sowie Folgeänderungen, Fehlerkorrekturen und sonstige redaktionelle Änderungen.

Den Referentenentwurf finden Sie auf der Internetseite des BMF oder hier:

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